Katrin Rössler
Schafkoben 12
28790 Schwanewede
Tel.: +491773889778
Mail.: katrinroesslerfotografie@web.de
Sämtliche Bilder dieser Website sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urhebers kopiert, verändert, vervielfältigt oder
veröffentlicht werden.
2019, Katrin Rössler
§ 1 Geltungsbereich
1. Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops und Events von Katrin Rössler und sind als solches unmittelbarer
Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Katrin Rössler (nachfolgend „KR“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern.
2. Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Modelle, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit KR am Set
aufhält.
§ 2 Teilnahme
1. Die Teilnahme ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die am Tag der Veranstaltung das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
2. Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen – soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist – auf eigene Rechnung.
Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
3. Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.
4. Für die gesamte Dauer des Events ist den Weisungen von KR oder ihren Erfüllungsgehilfen (Offiziellen) unbedingte Folge zu
leisten.
§ 3 Anmeldung /
Absage
1. Eine Anmeldung zum Workshop hat ausschließlich schriftlich per Mail an katrinroesslerfotografie@web.de zu erfolgen.
2. Bei Absage des Workshops durch den Teilnehmer – egal aus welchem Grund –
besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kostenbeitrags. KR wird sich allerdings bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden. Bei Nichterscheinen („no-show“) des Teilnehmers entfällt jeglicher
Erstattungsanspruch.
§ 4 Nutzungsrechte
1. Die Modelle erhalten jeweils das unwiderrufliche Recht, die Ihnen vom Fotografen auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich
unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe) zu nutzen.
2. Die teilnehmenden Fotografen dürfen die von den Modellen angefertigten Bilder zur nichtkommerziellen Nutzung veröffentlichen, ein Verkauf der entstandenen Bilder ist jedoch ausgeschlossen.
Eine Veröffentlichung der Bilder in pornografischen Medien jeder Art ist ebenfalls ausgeschlossen.
2. Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Model zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne
Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass nichtakkreditierte Personen generell nicht mit abgelichtet
werden.
§ 5 Making-Of-Fotos
1. KR lässt von dem Workshop als solchem nach freiem Ermessen Video- und Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die Teilnehmer zu sehen sein werden.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden.
2. Jeder Teilnehmer gestattet KR, das geschaffene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen
Medien zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet. Sie gilt jedoch nur, soweit durch die Veröffentlichung kein berechtigtes Interesse des Abgebildeten
verletzt wird. Letzteres kann beispielsweise der Fall sein, wenn er in einer entstellenden oder kompromittierenden Weise dargestellt wird.
§ 6 Haftung
1. KR übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene
Gegenstände.
2. Für Sachschäden haftet KR nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von KR oder deren Erfüllungsgehilfen
entstehen.
3. KR haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet KR für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit KR oder deren Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden
zur Last fällt. KR haftet insbesondere nicht als bloßer Zustandsstörer, Zweckveranlasser oder aus dem Haftungsgedanken der Verantwortlichkeit für Räume. Da die Veranstaltungen darauf ausgelegt
sind, mit einer unbestimmten Vielzahl wechselnder Teilnehmer zusammenzuarbeiten, kommt auch die Annahme eines KR zur Last fallenden Auswahlverschuldens regelmäßig nicht in Betracht.
4. KR übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.
5. KR haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw.
mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweitig geschossenen Fotos zum Nachteil der Modelle oder anderer Teilnehmer begangen werden.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
§ 7 Verwarnung / Ausschluss
1. Den Weisungen von KR und ihren Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer gegen die Workshopregeln oder Weisungen,
kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
2. KR behält sich vor, Teilnehmer bei fortgesetztem oder besonders grobem Verstoß ohne vorherige Verwarnung von dem Workshop
auszuschließen.
3. Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung des vollen Kostenbeitrags verpflichtet.
§ 8 Ausfall der Veranstaltung
1. Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit von KR, bei Outdoor Workshops nicht zumutbarer Wetterbedingungen nach Ermessen von KR oder
Unterbelegung des Workshops) können die Teilnehmer die Art der Erstattung der Kostenbeiträge wählen aus:
a) der unverzüglichen Erstattung des bezahlten Kostenbeitrags oder
b) der Anrechnung des Kostenbeitrags auf einen anderen von KR angebotenen Workshops nach Wahl.
Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung.
2. Im Falle der Krankheit von für die Veranstaltung gebuchten Modellen, Visagisten und Stylisten bemüht KR sich um vergleichbare Ersatzmodelle, -visagisten, -stylisten. Die Veranstaltung fällt
aus diesem Grund nicht aus.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit einem Organ von KR
ausdrücklich vereinbart wurden. Offizielle sind zur Vereinbarung abweichender Bedingungen nicht berechtigt.
2. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. die Parteien
verpflichten sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckentsprechenden, wirksamen Ersatzregelung.